Abgeschickt von lili am 12 September, 2005 um 14:09:36:
angenommen wasser dringt durch den gulli einer kellerwohnung gibt es eine meldefrist des mieters oder muss der vermieter in jedem falle den schaden übernehmen, oder darf im falle von verzögerung der mieter ein teil oder die ganze kaution einbehalten?