Abgeschickt von splitter am 29 Maerz, 2006 um 11:46:31:
Antwort auf: geliehen und geklaut von mr. pink am 28 Maerz, 2006 um 12:48:04:
Eigentlich sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert
AHB 2004 § 7 VI Ausschlüsse
und zudem könnte man über grobe Fahrlässigkeit nachdenken
: problem:
: snowboard im urlaub vom freund für ein tag geliehen und dann wurde es geklaut. anzeige vor ort gemacht.
: frage:
: tritt die haftpflicht bei übertragung der verantwortung ein (= freund gefragt, ob er sein board an mich verleiht. also er wusste bescheid) oder
: tritt die haftpflicht nur dann ein, wenn ich sein board ohne seines wissens genommen habe?
: bitte um aufklärung