Re: Krankenversicherung


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Abgeschickt von Michael am 27 Dezember, 2007 um 00:25:11

Antwort auf: Krankenversicherung von Klaus am 20 Dezember, 2007 um 20:44:52:

: Angenommen, man hat beim Beantragen einer Privaten Krankenversicherung eine Allergie nicht angegeben, die fünf Jahre vor Antragstellung entdeckt worden ist, seitdem aber keine Beschwerden gemacht hat. Im Antrag war nur nach Krankheiten in den letzten 3 Jahren gefragt. Ist das eine arglistige Täuschung?

Hallo Klaus,
man muß nur die Krankheiten der letzten 3 Jahren nennen, wenn danach gefragt wird.

Ab dem 01.01.2008 gilt das neue Versicherungvertragsgesetz, wonach der Antragsteller nur das beantworten muß, wonach der Versicherer auch ausdrücklich fragt.



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