Re: Sturmschaden


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Abgeschickt von Peter Apitz am 30 Januar, 2008 um 14:32:43

Antwort auf: Sturmschaden von Morgner, Jürgen am 30 Januar, 2008 um 12:22:53:

Hallo Jürgen,

da du keine Teilkasko-Vers. hast, in der Sturmschäden am Fahrzeug mitversichert gewesen wären, wird leider niemand diesen Schaden ersetzen.

Weder in der Hausrat- noch in der Gebäudeversicherung ist dein Auto ein versicherter Gegenstand.

Des weiteren sind auch keine Haftpflichtansprüche geltend zu machen, da es sich um einen Eigenschaden handelt. Denn theoretisch hättest du bei dem Sturm den Tisch reinholen müssen. Da du das nicht gemacht hast, wäre es evtl ein Haftpflichtschaden. Da es aber dein Tisch war und dein Auto getroffen wurde, liegt leider ein Eigenschaden vor der nicht ersatzpflichtig im Rahmen der Bedingungen ist.

Viele Grüße

Peter

: Hallo wer kann weiterhelfen:
: Ich habe eine Wohngebäudeversicherung sowie eine Hausratsversicherung u.a.sind Sturmschäden versichert.
: Nun, durch einen Sturm mit Stärkr 9-10 ist ein Tisch vom Balkon auf das Vordach und auf mein Auto gestürzt.
: Die Scheibe meines Autos ging kaputt nebst etlichen Beulen am Auto ich habe keine Teilkasko !
: Wer trägt die Kosten von meinem Auto ???




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