Re: Auszahlung der Lebensversicherung bei Tod


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Abgeschickt von Peter Apitz am 05 Februar, 2008 um 16:04:46

Antwort auf: Auszahlung der Lebensversicherung bei Tod von Danuta Sliwa am 04 Februar, 2008 um 15:29:15:

Hallo Danka,

die Todesfallleistung stellt eine Versicherungsleistung da, welche die Bezugsberechtigte-Person bekommt.

Die Leistungen sind meines Wissens nach nicht steuerpflichtig, auf jeden Fall fällt die Leistung nicht in die Erbmasse und somit fällt auch keine Erbschaftssteuer an.

Ein Anspruch der Erben auf die Versicherungsleistung besteht nicht, sofern jemand drittes bezugsberechtigt ist.

Viele Grüße

Peter


: Frage an die Experten:

: Der Tod eines Versicherten (LV) trat ein, wer ist nun Erbe der Leistungssumme?

: Muss die Police dem Nachlassgericht vorgelegt werden, wenn ein Begünstigter eingetragen ist?

: Fließt die Versicherungsleistung in das Erbe aller, oder lediglich nur dem Begünstigten zu???

: Danke

: Danka




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