Re: Versicherungsrückstufung durch Freikauf


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Abgeschickt von Sonnenkind am 06 Maerz, 2008 um 20:39:13:

Antwort auf: Versicherungsrückstufung durch Freikauf von Claudia am 17 Januar, 2008 um 17:25:22:

Hallo,

dein Freund darf den Schaden zurückkaufen damit er nicht hoch gestuft wird. In manchen Fällen (z.Bsp. kleinen Schäden ist das Sinnvoll, da die Hochstufung ja über Jahre eine Nachwirkund hat).

Da Du einen Schaden verursacht hast, musst Du privatrechtlich dafür aufkommen. Deinen Freund steht ein Ausgleich zu. Ist ja logisch.

PS: Privathaftpflichtversicherungen zahlen in diesen Fall nicht. Das musst du privat bezahlen.

Sonnenkind




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