Bafög-Kürzung wg Bezugsrecht an LV ?


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Abgeschickt von Peggy Mrtvy am 31 Maerz, 2008 um 16:16:30

Hallo,

Kind A hat im Falle des Todes vom Elternteil B das Bezugsrecht an der Lebensversicherung von B.
Kommt dieser Tatbestand beim Bafög-Antrag von Kind A zur Anrechnung und wenn ja, in welcher Höhe?
Meines Erachtens ist eine Anrechnung unsinnig, da ja erst das Ableben von B Vermögen für A bedeutet.

Wer kann mir raten??
Gruß Peggy



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