Abgeschickt von MBV am 08 August, 2008 um 10:03:01
Antwort auf: Hitzesprung in Fensterscheibe des Vermieters von metzler am 16 Juli, 2008 um 18:33:53:
Ich würde meinen, derjenige der das Polsterkissen gegen die Scheibe gelegt hat,haftet für den Schaden.Eventuell tritt hier die Private Haftpflichtversicherung ein.
: In der Mietwohnung ist in der Fensterscheibe der Balkontür ein Sprung entstanden.
: Ein Glasermeister stellte fest, dass die Beschädigung (Hitzesprung) an der Fensterscheibe mit sehr großer Wahrscheinlichkeit duch Aufheizen aufgrund von Anlehnen von Polsterkissen entstanden ist.
: Wer kommt für den Schaden auf, der Vermieter oder der
: Mieter.