Haftpflichtzahlung an falschen Empfänger


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Abgeschickt von iüoü am 09 August, 2008 um 18:55:34

Hallo ihr Lieben,
hätte da eine Frage zum Versicherungsrecht. Eine Haftpflichtversicherung betreffend. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Es ist so, dass mein PVC-Boden und mein Waschbecken kaputt sind. Von der Versicherung wurde mir ein Zeitwert auf meine Anfrage hin ausbezahlt. Die Versicherung hat mir aber im nachhinein einen Brief geschrieben, dass der Versicherungsbetrag eigentlich nur an den Geschädigten, also in meinem Fall dem Vermieter ausbezahlt hätte werden müssen. Dürfte ich rein rechtlich den Versicherungsbetrag behalten? Schließlich ist es ja nicht meine Schuld, dass die Versicherung an den falschen, also an mich gezahlt hat. Ich bin nachdem die Zahlung eingegangen war davon ausgegangen, dass das so ok ist und habe den Versicherungsbetrag schon lange ausgegeben. Ist ja schon lange her! Meiner Meinung nach dürfte ich den Versicherungsbetrag behalten. Haftet dann die Versicherung nicht gegenüber dem Vermieter wegen der Zahlungen oder kann mich der Vermieter jetzt auffordern den Geldbetrag an ihn zu zahlen oder den Schaden ausbessern zu lassen?
Bitte helft mir weiter! Ist dringend
DANKE!!!!!





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