Re: Unfallversicherung kündigen


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 04 September, 2008 um 17:16:07

Antwort auf: Unfallversicherung kündigen von Thomas am 27 August, 2008 um 11:50:28:

Hallo zurück,

eine kündigung ist eine e i n s e i t i g e empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss nicht "angenommen" werden, kann nicht grundlos "zurückgewiesen" werden und es gibt auch kein Recht des Gekündigten auf einen bestimmten Kündigungszeitpunkt.
Im konkreten Fall ist die Kündigung wirksam.
Durch die Antwort der Versicherung ist der Empfang, also der Zugang des Kündigungsschreibens sogar beweisbar. Der Vertrag ist beendet.
Der Versicherungsnehmer schuldet keine Beiträge mehr. Das Verhalten des Sachbearbeiters des Versicherers ist unseriös bis noch schlimmer.

Dazu braucht es keine Urteile, das steht im Gesetz!

Also: Nach Ablauf des Vertrages nichts mehr zahlen.

Gruß

Arne Grußendorf


: Hallo zusammen,

: Welche Möglichkeiten können existieren um eine private dynamische Unfallversicherung zu kündigen?

: Ablauf 01.09., Kündigungsfrist mind.3Monate vor Ablauf.
: angenommen:
: Eine Kündigung wäre bereits im November 2007 erfolgt, mit den Formulierungen "fristgerecht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
: Der Versicherer antwortet zu dieser Kündigung, eine erneute Kündigung kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einzureichen.
: Dies erfolgt von Seiten des Versicherungsnehmers nicht, da dieser der Annahme ist, dass die Kündigung wirksam ist.Um eine erneute Bestätigung der Kündigung zu erhalten informiert der Versicherungsnehmer kurz vor Ablauf des Versicherungsvertrages in 2008 die Versicherung nochmals über die Kündigung. Diese wird abgelehnt mit Bezug auf obigen erwähnten Sachverhalt "erneute Kündigung".
: Der versicherungsnehmer kann nun allerdings die anfallenden Beiträge nicht mehr aufbringen, aufgrund von Hartz IV-Bezug.

: Gibt es Urteile darüber?

: Mit freundlichen Grüßen
: Thomas





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