Re: KFZ aus Werkstatt gestohlen = Niemand zahlt!?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Arne Grußendorf am 08 September, 2008 um 14:24:15:

Antwort auf: KFZ aus Werkstatt gestohlen = Niemand zahlt!? von Bernd am 22 Juli, 2008 um 18:45:38:

Hallo Bernd,

auch wenn schon einige Zeit vergangen ist, mit der Werkstatt kommt auch so etwas wie ein Aufbewahrungsvertrag zustande. Die müssen natürlich verhindern, dass das Motorrad geklaut werden kann. Wenn es trotzdem passiert ist, haftet die Werkstatt, egal, was deren versicherung zu übernehmen bereit ist.

Gruß
Arne Grußendorf




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]