Leitungswasserschaden


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Abgeschickt von Arno am 17 September, 2008 um 14:52:34

Sohn befand sich in Eile und sucht eine Sporttasche, die mit anderen im Heizungsraum abgelegt war. Da sich wohl eine Taschenschlaufe um den dort angebrachten Wasserhahn gelegt hatte öffnete sich dieser unbemerkt ein wenig. Dies reichte jedoch, damit nach zweitägiger Abwesenheit im gesamten Souterrain das Wasser ca. 2-3 cm hoch stand. Teppiche mussten raus, Wände, Böden, Möbel, etc. sind feucht ....
Die Situation wurde sicherlich weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht.
Meine Hausratversicherung tritt u.a. ein beim bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser.
Ist der Schaden damit abgedeckt???



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