nichtiger LV-Vertrag nichtig, da bei Vertragsabschluss Minderjährigkeit


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Torsten am 20 Oktober, 2008 um 20:32:24

Ein Minderjähriger schliesst - mit dem Einverständnis der Eltern - einen Lebensversicherungsvertrag einschl. BU-Versicherung für den Zeitraum vom 40 Jahren. Da dieser Vertrag den Minderjährigen über das 19. Lebensjahr bindet hätte die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt werden müssen. Der Vertrag scheint somit nichtig zu sein.

Ist eine Anfechtung möglich wenn
- bei Erreichen des 18. Lebensjahres (wahrscheinlich)keine Belehrung durch den VR erfolgte und
- die Police eine jährliche automatische Erhöhung der Beiträge bzw. Leistungen vorsieht und diese Erhöhungen auch durch den VN regelmässig akzeptiert wurden und
- bereits seit rund 13 Jahren als Volljähriger Beiträge entrichtet werden.

Vielen Dank!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]