Re: Benzinklausel - PHV- Ja oder Nein?


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Abgeschickt von dasauge am 05 November, 2008 um 21:13:08

Antwort auf: Re: Benzinklausel - PHV- Ja oder Nein? von Wolf Hoefler am 20 Oktober, 2008 um 17:05:53:

Ich denke dieses Forum heißt Versicherungsrecht. Warum müssen hier Leute antworten, die hiervon null oder noch weniger Ahnung haben und anderen Ratschläge erteilen, die diese teuer zu stehen kommen (können). Wir sollten mal langsam dahin kommen, dass diejenigen in die Regresspflicht genommen werden (können).
Nun zum Fall: Es hängt im wesentlichen davon ab, in welchem Gerichtsbezirk Sie wohnen und wie der dortige Amtsrichter entscheidet. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit höher den Schaden der PHV zugerechnet zu bekommen, je weiter sich der Schaden vom eigenen Kfz entfernt zugetragen hat, da in diesem Fall der Moment der Be-/Entladung gedanklich weiter weg ist. Im vorliegenden Fall wird es sehr schwer den Versicherer zu bewegen, den Schaden über die PHV zu regulieren.
Auch hier zeigt sich, dass der Abschluss einer Versicherung übers Internet zwar ein paar Euro Prämie spart, aber im Schadenfall durch ungeschickte Schadenformulierung hier sicherlich tausend Euro kosten kann.
Lassen Sie sich deshalb lieber zukünftig von einem seriösen Versicherungsmakler beraten, das spart Ihnen an der richtigen Stelle Geld.


: Hallo,

: vielleicht ist der Sachverhalt nicht ganz vollständig, aber von dem was Sie geschrieben haben, ist von einem pHV-Fall auszugehen. Das schädigende Moment ist der Einkaufswagen, dieser unterliegt in keinem Fall der Benzinklausel.
: Es macht keinen Unterschied, ob Ihnen der (Einkaufs-)Wagen z.B. in eine Fensterscheibe, einen Zaun oder eben ein geparktes Auto läuft. Die pHV wäre auch zuständig (für Ansprüche des geschädigten Kfz-Eigentümers) wenn Ihnen der Einkaufswagen in ein fahrendes Kfz läuft.

: Das alles unterstellt aber, daß es sich nicht um Ihr eigenes Kfz handelt und Sie sich die Beule quasi selbst eingefahren haben - dann ist nämlich keine der beiden Versicherungen zuständig.

: Schildern Sie der Haftpflicht den Fall schriftlich, dann sollten die es auch verstehen.

: Gruß

:
: : Hallo

: : folgende Situation hat sich zugetragen.

: : Nach dem Einkauf wurde mit einem Einkaufwagen der Einkauf zum Wagen transportiert.
: : Kurz vor dem Auto wollte der Wagen gegen ein parkendes Auto und tuschierte dieses.
: : Ergebnis eine etwa Fingernagel große Beule.

: : Der PKW stand zu dem Zeitpunkt und war auch noch verschlossen und der Wagen kam ins rollen das der Schlüssel in der Handtasche gesucht wurde.

: : Bei Anfrage bei Kosmos Direkt - Nein kein Schaden für die Priv. Haftpflicht sondern PKW Haftpflicht.

: : Ist das richtig?

: : Vielen Dank fürs Feedback




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