Re: Kfz-Schaden: gegenerische Vericherung zahlt ohne MwSt.?


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Abgeschickt von RA und FA für VersR Ralf Schütte am 08 Dezember, 2008 um 18:34:18

Antwort auf: Re: Kfz-Schaden: gegenerische Vericherung zahlt ohne MwSt.? von dasauge am 28 November, 2008 um 23:30:53:

: : Sachverhalt:
: : Unser Nachbar hat mein Auto beim Einparken beschädigt.
: : Es handelt sich bei beiden Fahrzeugen um Privatfahrzeuge (kein Leasing!). Weder mein Nachbar noch ich sind selbstständig = nicht vorsteuerabzugsfähig.
: : Die gegnerische Versicherung will jetzt gemäß Kostenvoranschlag -allerdings nach Abzug der MwSt./Umsatzsteuer- abrechnen. Erst nach Vorlage der Original-Reparaturrechnung würden wir die MwSt. erhalten.
: : Frage: Ist das so korrekt?
: : Kann ich nicht auf die Abrechnung gemäß KVA also inklusive MwSt. bestehen? Schließlich kann ich doch entscheiden wo und wann ich das Auto reparieren lasse, oder? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder ähnliches auf das ich die gegnerische Versicherung verweisen kann so daß ich bereits Heute die Bruttosumme (inkl. MwSt.) erstattet bekomme?

: : P.S.: Habe das Fahrzeug -in weiser Voraussicht- noch nicht reparieren lassen.

: : Vielen Dank im voraus.
: : Beste Grüße

: : M. Beier

: Wenn Sie reparieren lassen, erhalten Sie auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst, wie der VR schreibt, wird Ihnen diese dann entschädigt. Insofern bleiben bei Ihnen keine Kostennachteile zurück.
: Wenn Sie nicht reparieren lassen, fällt auch keine Mwst an. Insofern sind für Sie auch keine Kosten entstanden.
: Also wo liegt das Problem??

Hallo Herr Beier, seit der Reform des Schadensersatzrechts im August 2002 kann Umsatzsteuer nur noch verlangt werden, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Dies ist ganz eindeutig geregelt in § 249,II,2 BGB. Daher ausnmahmsweise auch mal eine ganz eindeutige Antwort von einem Juristen... ;-)



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