Verjährung von Versicherungsschäden


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Abgeschickt von M. Schulz am 06 Februar, 2009 um 00:53:46:

Hey hey. Also ich habe folgendes Problem. Im Mai letzten Jahres hat ein Freund von mir versehentlich beim Öffnen der Autotür das nebenstehende Auto leicht beschädigt. Es handelte sich wirklich nur um einen kleinen Lackabplatzer. Aus diesem Grunde wollte der Kumpel die Angelegenheit privat erledigen. Er hat seine Telefonnummer und Adresse hinterlassen. Für mich sah ich die Angelegenheit für erledigt an. Nun habe ich aber Post von meiner Versicherung bekommen, dass der Geschädigte nun den Schaden meiner Versicherung gemeldet hat. Daraufhin habe ich Rücksprache mit meinem Kumpel gehalten und der sagte, das er den Schaden seiner privaten Haftpflicht gemeldet hat ( er sei versehentlich mit Fahrrad dagegen gefahren ) und er nur noch Fotos vom Schaden brauchte, der Geschädigte sich dann aber nicht wieder gemeldet hatte und trotz mehrmaliger Nachfrage durch den Kumpel weder Antwort noch Fotos bekam.
Nun ist meine eigentliche Frage, ob der Schaden aus Versicherungssicht bereits verjährt ist und wie ich darauf am besten reagieren sollte... Würde mich über Ratschläge sehr freuen;-)



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