Re: Erst Übernahme des Schadensfalls, dann Ablehnung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 13 Februar, 2009 um 13:18:46

Antwort auf: Erst Übernahme des Schadensfalls, dann Ablehnung von Wolfgang am 14 Januar, 2009 um 14:28:51:

: Hallo,

so einfach ist das nicht zu beantworten und
p a s s e n d e Urteile zu suchen.

Worin soll denn der Fehler bei der Zusage gelegen haben? War das ein "Anerkenntnis" nach dem Motto, wir treten für den Schaden ein, bitten Sie, Handwerker zu beauftragen und uns Rechnungen zu schicken oder war das mehr was Unverbindliches?

Warum will der Versicherer nicht eintreten? Wasserschaden ist doch was Klassisches für eine Gebäude und / oder Hausratversicherung?

Das sollte Ihr Schwiegervater klären lassen.

Gruß
Arne Grußendorf



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