Re: Privathaftpflicht und Schaden Dritter


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Abgeschickt von alex am 27 Februar, 2009 um 19:34:59

Antwort auf: Re: Privathaftpflicht und Schaden Dritter von Arne Grußendorf am 27 Februar, 2009 um 11:40:54:

Vielen Dank für die Antwort, dann bin ich mit meiner Einschätzung ja schon mal nicht alleine. Wäre natürlich toll, wenn jemand etwas "Handfesteres" wie einen vergleichbaren Fall, ein paar Paragraphen, eine juristische Betrachtung o.ä. wüßte, da die Diskussion mit der PHV doch eher sehr zäh verläuft - ohne tragende Argumente bewegt sich da wohl nichts mehr...

: Hallo Alex,

: sehe ich auch so. Der Ausschluss der Eintrittspflicht für geliehene Sachen hat u.a. den Zweck, dass man geliehene wie eigene Sachen behandeln soll und für eigene zahlt die Haftpflicht ja auch nicht, nur für Schäden, die man Dritten zugefügt hat.
: Aber wenn ich mit einem geliehenen Stein usw., muss die Haftpflicht eintreten.

: Gruß
: Arne Grußendorf





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