Re: schl�ssel verloren stunden sp�ter auto gestohlen


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 08 Mai, 2009 um 15:01:03

Antwort auf: schl�ssel verloren stunden sp�ter auto gestohlen von clubcoala am 07 Mai, 2009 um 22:48:38:

Hallo,
die "grobe Fahrlässigkeit" gibt es noch, was weggefallen ist, ist die frühere Folge grober Fahrlässigkeit, nämlich die Leistungsfreiheit des Versicherers. Jetzt bleibt der Versicherer in der Pflicht, kann aber die Leistung kürzen, je nachdem, wie "schlimm" die grobe Fahrlässigkeit war. Wie das geht, weiß noch kein Mensch. Bei "leichter" grober Fahrlässigkeit darf vielleicht nur um 20 % gekürzt werden, bei "hammermäßiger" grober Fahrlässigkeit vielleicht sogar um 100%? Das muss die Rechtsprechung erst noch herausbilden.
Wer den Autoschlüssel verliert und das nicht gleich bemerkt, hat sich zwar keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Frage ist aber, ob der Versicherer das glaubt. Die Entwendung des Fahrzeugs muss ja prinzipiell bewiesen werden nach dem Motto Auto war da, ist jetzt weg, aber alle Schlüssel und Papiere sind noch da. Wenn auch noch ein Schlüssel fehlt, setzt oft Misstrauen beim Versicherer ein.

Mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit kann sich der Versicherer aber nicht auf Leistungsfreiheit berufen. Wird auf die weiteren Umstände ankommen...

MfG
Arne Grußendorf

: Hallo,
: ich habe folgende Frage. Wenn man auf dem Weg vom Auto zur Wohnung seinen Schl�sel verliert und am n�chsten morgen das Auto gestohlen ist, handelt es sich dann um grobe Fahrl�ssigkeit? Gibt es im Versicherungswesen �berhaupt noch grobe Fahrl�ssigkeit? Und was w�re daran Fahrl�ssig? Verlieren kann man doch immer mal etwas, oder? Das Auto war gestohlen, bevor man selbst realisieren konnte, dass der Schl�ssel weg ist. Man hatte also keine Chance, Ma�nahmen zu treffen, um einen Diebstahl zu verhindern..

: Gr��e





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