Re: Kündigung zur Hauptfälligkeit


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Sonnenschein am 31 Januar, 2010 um 15:05:00:

Antwort auf: Kündigung zur Hauptfälligkeit von Egon am 21 Januar, 2010 um 10:30:15:

Hallo Egon,

deine Kündigung ist wirksam. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die Kündigung ist immer formlos. Das bedeutet, es reicht wenn Dein Wille gegenüber der anderen Vertragsseite eindeutig hervorgeht, ist die Kündigung wirksam.

Wenn Sie die Kündigungsfristen eingehalten haben und einen Nachweis darüber haben (Faxsendebericht bzw. Einschreiben) sollten Sie auf jeden Fall noch mal die Versicherung anschreiben und um Klarstellung bitten.

MfG

Sonnenschein





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]