KFZ-Versicherungsbetrag deckt Reparaturkosten nicht


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Abgeschickt von Marc Kröter am 16 Oktober, 2010 um 13:31:27

Hi,
ich werde den Text in unabhängigkeit von Personenschreiben, da es in vielen Foren so üblich ist.
SO:
Person A Steht mit seinem PKW auf einem öffentlichen Parkplatz und ist auserhalb seines PKWs. Person B fährt mit einer 50ccm Simson nach hause und verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und fährt Person A in den rechten Kotflügel. Versicherung stellt Gutachter und will eine Rekonstruktion des Unfalls haben und erstellt ein Gutachten. Versicherung zahlt einen Betrag, ich sag jetzt mal 600 Euro Netto für die Reparatur des Schadens. Person A erhalt kein Gutachten, gar nichts, bis auf einen Brief wo drinne steht, das er den Betrag von 600 Euro erhalten hat und dieser ohne Mwst ist, welche erst ausgezahlt wird, wenn sie wirklich angefallen ist. So Person A fährt dann mit dem Geld zur Werkstatt, die sagt ihm, für den Betrag von 600 Euro können wir das nicht machen, da müssen Sie schon 150-200 Euro mehr rechnen. Person A fährt zur nächsten Werkstatt und fragt dort nach, die sagen ihm das gleiche. Sein PKW ist rund 10 Jahre alt.
So jetzt zu meiner Frage, was soll Person A machen, damit er nicht noch 200 Euro draufzahlen muss? Wie ist hier die Rechtslage, die Versicherung geht auf keinen der Anrufe ein und der PKW ist nach wie vor noch kaputt, die Beifahrer Tür geht nicht auf und das schon seit 9 Wochen. Geld ist bei Ihm auf dem Konto. Was soll Person A machen um an Ihr geld zu kommen?



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