Autoversicherung


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Abgeschickt von Thorsten am 19 November, 2010 um 10:17:38

Ich habe am 21.07.2010 ein neues Auto gekauft und beim Händler auch gleich einen Versicherungsantrag ausgefüllt.Durch Zufall ist mir nun am Mittwoch aufgefallen, das ich noch keine Versicherungsunterlagen habe. Ich habe bei der Versicherung angerufen und dort sagte man mir, mein Fahrzeug sei dort nicht versichert, man werde sich mit dem Autohaus in verbindung setzen, das der Versicherungsantrag nochmal gefaxt wird.Nun jedoch will die Versicherung aber die Beiträge rückwirkend ab Juli 2010 haben, obwohl ich die Auskunft erhielt, mein Fahrzeug sei dort bis Mittwoch gar nicht versichert gewesen. Das Autohaus hat sich bei mir schriftlich entschuldigt und wollte dies mit einem Gutschein wieder gut machen. Meine Frage : Muß ich die Beiträge rückwirkend bezahlen, obwohl kein Versicherungsschutz bestand? Deckungskarte wurde ausgehändigt (EBV Nummer). Im Schadensfall, so sagt die Versicherung nun, hätte sie auch ohne Versicherungsvertrag gezahlt (im nachhinein können die ja viel erzählen).

Hat jemand Rat ?



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