Diebstahl aus dem Fahrzeug auf dem Stellplatz vor dem Haus


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Abgeschickt von dottore.contadino@web.de,cviereck@de.ibm.com am 25 September, 2011 um 10:59:06

Sehr geehrter Damen und Herren,

die Hausratversicherung lehnt ab, den Schaden zu bezahlen, der durch einen Aufbruch unseres PKW entstanden ist. Der PKW stand vor der Haustüre auf einer Fläche, die zum Haus gehört, nicht auf der Fahrbahn.
Das Fahrzeug wurde gegen 21.30 abgestellt. Der Diebstahl um 8.00 Uhr bemerkt. Die Versicherung sagt, dass Diebstähle ausgeschlossen sind, die zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geschehen.

Ausserdem weisen Sie darauf hin, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Einbruch zwischen 6.00 und 8.00 geschehen ist - gering ist und damit nicht zu einer Leistungsverpflichtung führt.

Was sgen Sie dazu?

Danke für Antworten!




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