Kündigung Gebäudehaftpflicht


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Abgeschickt von speedy am 20 Mai, 2012 um 18:31:33

Hallo,
ich habe ein Haus gekauft und muss damit ja leider die bestehende Gebäudehaftpflicht erstmal übernehmen. Nun möchte ich schnellstens kündigen aber die Versicherung möchte mir nicht anteilig den Beitragssatz zurückzahlen. In den Kündigungspassus (Erwerb) steht allerdings nicht drin, im Gegensatz zu anderen Kündigungsgründen, das eine anteilige Rückzahlung nicht geht.
Gilt hierbei das allgemeine Versicherungsrecht das eine anteilige Rückzahlung erstattet, oder muss ich mir von dieser Versicherung den Nepp gefallen lassen. Sollte vielleicht erwähnen das wir vorher als Mieter dort gewohnt haben und seit knapp 10 Monaten um Begelichung des Hagelschadens mit dieser Gesellschaft kämpfen müssen. Die alte Dame (ehem Hausbesitzer)wurde bei Abschluss der Versicherung nach Strich und Faden übern Tisch gezogen.



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