Re: Teilkasko und Schaden am Autospiegel


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Gast am 14 Maerz, 2005 um 14:26:57:

Antwort auf: Teilkasko und Schaden am Autospiegel von InaK79 am 02 September, 2004 um 21:12:29:

"Da die komplette Aufhängung, der E-Motor (nennt man das so?), die Verkleidung und alles was noch dazu gehört beschädigt bzw. abgerissen ist, nützt mir das Spiegelglas recht wenig."

Das ist sicher ärgerlich, aber dafür ist eben die (teurere) Vollkasko "zuständig".

Wie wäre, es wenn der Flüchtende die ganze Seite incl. Aussenspiegel gestreift hätte? Hätten Sie den ggf. mehrere 1000 EUR hohen Schaden ebenfalls als Glasschaden ersetzt verlangt???

Irgendwo ist eine Grenze zu ziehen: Dort, wo das Glas eben einzeln erhältlich ist. Was entgegen der Antwort von "Morpheus" in der heutigen Auto-Oberwelt leider nicht immer der Fall ist. Das hätten Sie genau bei einer Werksvertretung erfragen müssen. Vielleicht hätte sich das Problem schon in diesem Stadium erledigt.

Ich halte die Antwort der Sachbearbeiterin für korrekt.

Der Hinweis auf eine etwaige "Kulanz" greift natürlich fast immer...




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]