Re: Schadensmeldung


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Abgeschickt von W.S. am 29 Maerz, 2005 um 15:03:48:

Antwort auf: Schadensmeldung von Klaus Beiler am 26 Maerz, 2005 um 21:27:55:

Das riecht nach einer Obliegenheitsverletzung. Formulare immer sorgfältig ausfüllen. Kleinste Fehler können dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlen muss. Die Versicherungen haben im Gesetz ein schönes Hintertürchen entdeckt: die grobe Fahrlässigkeit: Der Begriff ist schwammig. Vieles was als Kavaliersdelikt gilt, ist vor Gericht grob fahrlässig. Versicherte gehen in solchen Fällen grundsätzlich leer aus.
Wer sich im Fragebogen nicht genau an alle Krankheiten oder an den Kilometerstand erinnert oder keine Ahnung von Schadenssummen hat: auf keinen Fall falsche Angaben riskieren. Zahlt die Versicherung nicht, muss man seinen Anspruch innerhalb von 6 Monaten vor Gericht geltend machen, sonst geht man endgültig leer aus. Selbst wenn der Anspruch eigentlich berechtigt war. Ein falscher Kilometerstand bei Diebstahlsmeldung führt laut OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 951/94 zum totalen Wegfall des Versicherungsschutzes.



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