Re: Handyschaden


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Abgeschickt von Patty am 08 April, 2005 um 18:49:54:

Antwort auf: Handyschaden von Deti am 08 April, 2005 um 13:13:38:

Der vom Gesetzgeber geregelte Schadensersatzanspruch ist meines Erachtens auf den Zeitwert einer beschädigten Sache beschränkt. Viel kriegt man also nicht.
Und viel Papierkram ist das auch, aber ich würde es versuchen.
Das Problem hatten auch schon andere:
http://www.deejayforum.de/forum/dj_musik/topic/rechtliches-umx-7-durch-partygast-zerstoert-was-tun-_10035.html


: Hallöle,

: ich hab da eine Frage ....
: und zwar hat meine Mutter das Handy meiner Freundin beschädigt, d.h. wir saßen alle en einem Tisch und das Handy wurde natürlich auch auf diesem Tisch abgelegt.... Wir das so ist, man quasselt viel und vorallem mit Händen und Füßen. Und plötzlich, meine Mutter stösst heftig mit ihrer Hand gegen ihr Sprudelglas und trifft genau das Handy...
: Wir haben das Handy sofort getrocknet (auch den Akku) und danach wieder zusammen gebaut. Jetzt ist das Handy aber doch defekt (wurde durch Nokia festgestellt) und meine Freundin sitzt auf ein 4 Monate junges Handy, welches nicht mehr funktionstüchtig ist.
: Habe mit mal die Preise bei ebay angeschaut, aber 350 Euro ist doch noch viel Geld und daher möchten meine Mutter dass ihrer Haftpflicht melden. Muss diese den schaden übernehmen??

: Danke, Deti





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