Unfallversicherung 15 Monate meldefrist, Versicherungsvertrag 24 Monate, was gilt?


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Abgeschickt von sweetkiss 20 am 18 April, 2005 um 08:25:54:

Guten Tag...

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Hatte einen Unfallversicherungsvertrag mit 24 Monaten Unfallmeldefrist. Vor ca. 1,5 Jahren habe ich mir das Kreuzband gerissen. Zu diesem Zeitpunkt bestand diese Unfallversicherung (seit ca. einem halben Jahr wieder gekündigt). Habe innerhalb von 3 Monaten nach Unfallgeschehen, den Unfall und innerhalb von 2 Jahren, wie vertraglich festgelegt, eine teilinvalidität angemeldet. Dies habe ich vor 2 Monaten gemacht. Jetzt wird das ganze geprüft. Nun habe ich gelesen, dass ein neues Gesetz festschreibt, Invalidität sei innerhalb von 15 Monaten zu melden. Unterliegt mein damaliger Vertrag diesem Gesetz?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Sweety



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