Re: Krankenversicherungsrecht


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Abgeschickt von C.K. am 21 April, 2005 um 08:33:12:

Antwort auf: Krankenversicherungsrecht von Karlo Schmidt am 19 April, 2005 um 20:03:36:

Nein keine besonderen Kündigungsfristen soweit ich das kenne und 55 Jahre ist das Höchstalter laut SGB! Zur Sicherheit, was nie falsch sein dürfte, einfach telefonisch abklären!


:Gibt es besondere Kündigungsfristen für freiwillig Versicherte in der GKV? Und kann man in jedem Alter von der PKV in die GKV wechseln, wenn man ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hat? Fragen über Fragen.....




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