Versicherung verweigert Schadensregulierung


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Abgeschickt von Werner Golla am 12 August, 2005 um 11:50:32

Hallo Forum,

ich würde gerne eure Meinung zu folgendem lesen.

Ein Lkw nimmt einem Pkw die Vorfahrt. Der Fahrer des Pkws wird erheblich verletz. Am Pkw entsteht Totalschaden. Des Weiteren wird das mitgeführte Notebook des Pkw-Fahrers bei dem Unfall zerstört.
Die Versicherung weigert sich den Schaden für den Notebook mit folgender Begründung zu regulieren.
„da keine Kaufquittung für das Notebook vorgelegt wurde kann eine Schadensregulierung bezüglich des Notebooks nicht erfolgen.“

Eine Quittung über den Kauf des Notebooks kann nicht vorgelegt werden, da eine solche nicht mehr existiert. Diese wurde nach Ablauf der Garantiezeit weggeschmissen. Das Notebook ist ein Markengerät (Notebook HP) und kostete 3.045,56,-Euro incl. Extras und wurde ca. Mitte 2002 gekauft.. Das Fachgeschäft bei dem das Notebook gekauft wurde ist mittlerweile in Konkurs gegangen, so dass von der Seite kein Rechnungs- /Quittungsduplikat angefordert werden kann.

Ist die Entscheidung der Versicherung des Unfallverursachers rechtlich korrekt?

Gruß
The Needlejockey





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