Zulassungspflicht. Kfz in der Feuerversicherung


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Abgeschickt von Stefan am 29 Januar, 2006 um 15:07:11

Guten Tag,

in der gewerblichen Inhalsversicherung gelten i.d.R zulassungspflichtige Kfz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wie verhält es sich aber, wenn ein Kfz-Handel versichert werden soll? Sind hier die zum Verkauf bestimmten Kfz nicht einfache Handelsware? Sind Kfz auch dann zulassungspflichtig, wenn Sie in der Verkaufshalle ausgestellt sind und nicht bewegt werden? Oder wäre hier bei einem Brandschaden an den Kfz in jedem Falle die Kaskoversicherung zum Schadenersatz verpflichtet?

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!



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