geliehen und geklaut


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Abgeschickt von mr. pink am 28 Maerz, 2006 um 12:48:04:

problem:
snowboard im urlaub vom freund für ein tag geliehen und dann wurde es geklaut. anzeige vor ort gemacht.
frage:
tritt die haftpflicht bei übertragung der verantwortung ein (= freund gefragt, ob er sein board an mich verleiht. also er wusste bescheid) oder
tritt die haftpflicht nur dann ein, wenn ich sein board ohne seines wissens genommen habe?
bitte um aufklärung



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