Re: bezahlt unfallversicherung zweimal - dazu verpflichtet?


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Abgeschickt von Anela Durdzic am 24 September, 2004 um 12:20:03

Antwort auf: bezahlt unfallversicherung zweimal - dazu verpflichtet? von jerry006 am 19 September, 2004 um 17:37:05:

Ist diese Verschlechterung bereits früher bekannt gewesen?....vor Ablauf von 3 Jahren anch dem Verkehrsunfall?

Mir ist lediglich bekannt,dass...

"..Sie UND das Unternehmen berechtigt sind, den Grad der Invalidität JÄHRLICH,LÄNGSTENS BIS zu 3 JAHREN nach dem UNFALL, erneut ärztlich bemessen zu lassen! Bei Kindern bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres verlängert sich diese Frist von 3 auf 5 Jahre......
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen."

Demnach würde eine Verschlechterung die nach 3 Jahren festgestellt wird,nicht erneut entschädigt werden. Anders gesagt ; eine Rückzahlung aufgrund gesundheitlicher Besserung NACH 3 Jahren ist ebenfalls ausgeschlossen!

...es kann aber je nach Unternehmen zu Abweichungen kommen!
Am besten Sie nehmen sich nochmal Ihre Bedingungen zur Hand und schauen unter dem Punkt "Wann sind die Leistungen fällig?" nach! :)

Vielleicht meldet sich ja auch einer unserer vielbeschäftigten Juristen hier im Forum mal zu Wort und erläutert die Sachlage nach juristischem Verständnis :)....würd mich auch interessieren ob es da irgendein "Hintertürchen" gibt!? :)

Mit lieben Grüssen
Anela Durdzic


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