Re: Kündigung Kapitallebensversicherung


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Abgeschickt von Lela am 11 Mai, 2006 um 11:03:18

Antwort auf: Kündigung Kapitallebensversicherung von Krämer, Günther am 13 Oktober, 2005 um 11:19:39:

Grundsätzlich ist ein 1997 abgeschlossener Vertrag schon betroffen. Aber das Urteil billigt lediglich einen Rückkaufswert ohne Stornoabzug zu, der mindestens die Hälfte des ungezillmerten (um Provisionen usw. verminderten) Deckungskapitals beträgt. Der Dir ausgezahlte Betrag liegt ohnehin darüber... Durch das Urteil werden also eher sehr junge Verträge betroffen, deren Rückkaufswert sehr gering oder sogar 0 ist.

Aber Du kannst auf jeden Fall darauf hinweisen, dass ein Stornoabzug NICHT vorzunehmen ist.

Viel Glück





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