Re: Haftet Unfallversicherung für Folgeschaden?


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Abgeschickt von Flörsheimer am 26 Juni, 2006 um 11:43:06:

Antwort auf: Haftet eine Unfallversicherung für einen Folgeschaden? von Bianca Schober am 22 Juni, 2006 um 14:14:07:

Das hängt von den genauen Regelungen des Vergleichs ab. Eine Anfechtung des Vergleichs ist kaum noch denkbar weil verfristet.

: Vor 2 Jahren hat mein Vater durch einen Unfall einen Versicherungsfall gehabt. Er kam mit der Versicherung zu einem Vergleich, in dem die Versicherung meinem Vater 500 Euro (Schmerzensgeld) für den Schaden zahlte. Nun ist eine Erkrankung bei meinem Vater aufgetreten, die durch den Unfall hervorgerufen wurde. Zum Zeitpunkt des Vergleiches war davon aber nichts zu erkennen. Meine Frage ist kann mein Vater trotz des Vergleiches den Folgeschaden bei der Versicherung geltend machen?
: Danke für Antworten!





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