Re: Schaden verursacht bei Hilfe beim Umzug


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Abgeschickt von Flörsh. am 26 Juni, 2006 um 11:48:19:

Antwort auf: Schaden verursacht bei Hilfe beim Umzug von Renate Berwanger am 30 Mai, 2006 um 07:29:26:

Ja das gilt bei Gefälligkeiten. Wer anderen auf deren Wunsch hilft, haftet im Allgemeinen nicht für den angerichteten Schaden. Wer Bekannten beim Umzug hilft, muss die zerbrochene Vase nicht ersetzen. Die Privathaftpflicht springt nicht ein.




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