Kaskoversicherung auf verstorbene Person


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Abgeschickt von Gast am 31 Juli, 2006 um 20:50:00

Der Person A wurde im Ausland seine PKW gestohlen, was auch der Kaskoversicherung gemeldet worden ist. Die Versicherung lief über die verstorbene Person B, die der Vater der Person A war. Der Generallvertretung wurde gemeldet das der Vater verstorben war. Da der Versicherungskaufmann der Person A mitgeteilt hatte, das die Prozente nicht übernommen werden könnten. Lief die Versicherung weiterhin über die Person B. Die Versicherung selber hatt keine Information das die Person verstorben ist, außer das die alten Versicherung umgeschrieben worden sind auf die Ehefrau des Verstorbenen. Die Frage stellt sich jetzt, falls die Versicherung es mitbekommen würde das die Versicherung weiterlief auf die verstorbene Person A, ob die Versicherung greift. Oder ob sich die Versicherung dagegensträubt. Wiegesagt, die Versicherung lief auf die verstorbene Person B, wegen der Fahrzeugschein,-brief und auch der Kaufvertrag des Wagens auf die Person A lief, die auch der Sohn der Person B ist.




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