Re: kuendigung einer direktlebensversicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 22 August, 2006 um 10:43:57

Antwort auf: kuendigung einer direktlebensversicherung von gabriele fuchs am 10 August, 2006 um 11:01:34:

S.g. Frau Fuchs,

der Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung (Vertragspartner der Versicherung laut Versicherungspolice) kann im Normalfall kündigen und dann muss der (bekannte?) Rückkaufswert auch ausbezahlt werden.
Ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und findet das Gesetz über die betriebliche Altersversorgung Anwendung, ist die Situation komplizierter und hängt auch von den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten ab.

MfG
Arne Grußendorf




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