Re: Haftet Werkstatt für Schäden durch aufgeklappte Motorhaube?


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 06 September, 2006 um 16:03:40

Antwort auf: Haftet Werkstatt für Schäden durch aufgeklappte Motorhaube? von Charlie am 06 September, 2006 um 13:51:58:

Für einen derartigen Schaden haftet der Verursacher, der aus Nachlässigkeit oder aus Versehen (beides ist Fahrlässigkeit) die Motorhaube nicht richtig verschlossen hat.
Jetzt muss man nur noch beweisen, daß das in der Werkstatt passiert ist ;-)), nirgendwo anders und auch sonst keine andere Ursache denkbar ist.

Hier dürfte das Problem liegen.

Wenn man beim Abholen nicht allein war und der Unfall direkt auf der Rückfahrt passiert ist und der Zeuge bestätigen kann, das zwischen Abholung und Schadenfall niemand mehr die Haube angefasst hat, lässt sich das Gericht (und vorher der Sachbearbeiter der Versicherung der Werkstatt) vielleicht davon überzeugen, da dann der erste Anschein dafür spricht, dass das Ganze auf ein Verschulden der Werkstatt zurückzuführen ist.
Die Werkstatt hat wahrscheinlich eine Betriebshaftpflichtversicherung und kann den Schaden abwälzen, vielleicht ist sie kooperativ, wenn man freundlich mit ihr spricht.

Eine eigene Kaskoversicherung hilft hier übrigens nicht, da solche Betriebsschäden kein "Unfall" im Sinne der Versicherungsbedingungen sind, und damit nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind.




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