Re: private Unfallversicherung


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Abgeschickt von Berger, Thomas am 10 Oktober, 2004 um 12:37:14:

Antwort auf: Re: private Unfallversicherung von Björn Hambach am 18 Juni, 2004 um 22:06:57:

Mir ist nicht klar, wer Björn Hambach ist, über welche versicherungsrechtliche Qualifikation er verfügt und in wessen Interesse er tatsächlich handelt. Tatsache ist jedoch, dass ausschließlich Versicherer ein Interesse haben, Fachanwälte für Versicherungsrecht und insbesondere solche, die ausschließlich für Geschädigte handeln, aus der Anspruchssicherung und Regulierung herauszuhalten. Von daher sind die segensreichen Ratschläge des Herrn Hambach für Unfallopfer möglicherweise existenzbedrohend. Abschließend aus eigener Erfahrung noch ein Hinweis für Herrn Hambach: Die ärztlichen Gutachter, die Herr Hambach den Geschädigten auf 'Veranlassung'der Versicherer ans Herz legt sind samt und sonders Handlanger der Versicherer, sodass deren Gutachten bereits den ersten Sargnagel für die Entschädigung eines Unfallopfers darstellen.Empfehle die Veröffent-lichungen auf der website:
kanzlei-hennemann.de


: Erstmal empfehle ich, den Schaden schnellstmöglich der Versicherung anzuzeigen.

: Die Versicherung wird dann eine Begutachtung
: veranlassen oder aufgrund der ärztlichen Berichte
: einen Regulierungsbescheid erstellen.

: Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes halte ich erstmal für unnötig. Wenn ich krank bin laufe ich ja auch nicht erst zum Anwalt, und dann zum Arzt.




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