Re: Gebäudeversicherungs-Schaden durch Feuerwerkskörper


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Abgeschickt von AEG am 21 September, 2006 um 21:42:22

Antwort auf: Re: Gebäudeversicherungs-Schaden durch Feuerwerkskörper von D. Schneider am 27 Februar, 2005 um 20:46:18:

Eeine "Explosion" im Sinne der Versicherungsbedingungen ist "eine auf dem Dehnungsbestreben von Dämpfen oder Gasen beruhende plötzliche Kraftäußerung". Besonderes Augenmerk ist hier auf die Worte "Dehnungsbestreben" und "plötzlich" zu legen. Im Falle von Silvesterschäden ist daher zu unterscheiden, ob eine Rakete oder ein Knallkörper den Schaden verursacht hat und die Beschädigungen tatsächlich von der Wucht der Explosion stammen. Beim Schaden durch einen Knallkörper liegt unstreitig eine Explosion im Sinne der Bedingungen vor. Raketen jedoch werden weder mittels Explosion angetrieben noch handelt es sich beim Abbrand der Effektfüllungen um Explosionen im Sinne des zu erfüllenden Explosionsbegriffes. Abgesehen davon ist diese Kraftäußerung auch nicht "plötzlich" (also unvorhergesehen), sondern durchaus so kalkuliert - nur im Schadenfall eben nicht an der vorgesehenen Stelle. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Auch ein "Brand" ist im Sinne der Versicherungsbedingungen hier nicht gegeben! Hierzu bedarf es - unabhängig von der verwendeten Pyrotechnik - einer "offenen Flamme, die andere Gegenstände erfasst, die dann selbständig (!) weiterbrennen...




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