Re: Kfz-Diebstahl nach Wohnungseinbruch über Dachterrasse


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Abgeschickt von AEG am 21 September, 2006 um 22:19:24

Antwort auf: Re: Kfz-Diebstahl nach Wohnungseinbruch über Dachterrasse von Arne Grußendorf am 13 September, 2006 um 14:44:28:

Hallo,
zum Wohnungseinbruch: Eindeutig keine grobe Fahrlässigkeit! Wenn es im Guten nicht geht: KLAGEN!
Zu den Kfz-Schlüsseln:
1. Zulassungspflichtige Kfz gelten incl. Zubehör (also auch Schlüssel) NICHT über die Hausratversicherung versichert.
2. Es ist definitiv grob fahrlässig, die Schlösser des Kfz nicht unmittelbar austauschen zu lassen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob bei den Schlüsseln "passende" Unterlagen des Kfz lagern, da ein Dieb im Zweifel immer davon ausgehen kann, daß es sich um das KfZ des Geschädigten handelt und um es zu finden, genügt schon der Markenaufdruck auf dem Schlüssel und ein kurzes Umschauen in der Nähe des Tatortes (ggf. noch Ausprobieren der Funk-Fernbedienung).
3. Es bedarf keines vorherigen Hinweises des Versicherers - die Notwendigkeit dieser Maßnahme muss jedem einleuchten! Im vorliegenden Fall war es dem Geschädigten doch wohl auch ganz genau bewußt, denn er wies ja seine Versicherung extra auf das Gefährdungspotenzial hin !

Viele Grüße und alles Gute vom Mitarbeiter einer Schadenabteilung



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