Riester-Rente


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Abgeschickt von Mike am 27 September, 2006 um 08:05:36:

Hallo,
ich weiß nicht so genau ob die Frage hier zu Versicherungen gehört oder nicht?
Anfang 2004 wurde von der Ehefrau ein Riesterrentenvertrag abgeschlossen der an den des Mannes angeschlossen ist. Die Frau ist zulangeberechtig, weil sie a) Hausfrau ist und b) ein Kind im Juli 2004 geboren hat.
Nun bekommt die Frau eine Mitteilung, dass sie nicht zulagenberechtig sei weil sie für 2004 und 2005 als Frau in Erziehungszeit rentenversicherungspflichtig ist und nicht die nötigen 60e/Jahr selbst eingezahlt hat! Allerdings ist weder aus den Verträgen noch aus den Gesprächen zu entnehmen gewesen, das der Beitrag von 60 € selbst gezahlt werden muss um zulagneberechtigt zu sein.
Es gibt zwar die Möglichkeit durch eine nachträgliche Änderung des Zulagenberechtigten (also von Mutter auf den Vater) und damit kann man zumindest die "Kinderzulage" sicher. Aber die Zulagen der Hausfrau werden für 2 Jahre als total verloren angegeben!
Kann man durch Widerspruch o.ä. die Zulagen der Frau noch zurückholen, da hier ja nicht schriftlich oder mündlich aufgeklärt wurde bzw. es nirgends erkennbar vermerkt ist, das ein Wechsel der Zulagenbedingungen eintritt? Gibt es dabei überhaupt eine rechtliche Handhabe?

MfG

Mike



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