Re: Laptop-Schaden


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Abgeschickt von Anna am 27 September, 2006 um 11:40:22:

Antwort auf: Laptop-Schaden von Bjoern Lefers am 24 September, 2006 um 18:48:49:

: Hiermit moechte ich mich erkundigen, ob es irgendeine Moeglichkeit gibt, den entstandenen Schaden an meinem Laptop noch ersetzt zu bekommen. Leider ist der Sachverhalt, den ich im folgenden beschreiben werde, ein wenig komplexer.
: Im Mai 2005 habe ich mir waehrend meines einjaehrigen Auslandsaufenthalter in den USA (Seattle, WA) ein Apple PowerBook G4 fuer 1.919,00 US-Dollar gekauft.
: Im Juni 2005 war ich mit einigen Freunden unterwegs. Meinen Laptop habe ich in einer aelteren Laptop-Tasche im Koffer-Raum von einem der beiden Wagen, mit denen wir unterwegs waren, aufbewahrt.
: Die Wagen haben wir am Strassenrand stehen lassen und sind zu einer Art Aussichtspunkt gegangen. Als derjenige, in dessen Kofferraum ich meinen Laptop gelegt hatte, frueher geganen ist hat eine Freundin gesagt sie wuerde ihn noch zum Auto begleiten um ihn zu verabschieden.
: Daraufhin habe ich sie gebeten, meinen Laptop aus dem Kofferraum zu nehmen und in den anderen Wagen zu legen, woraufhin sie zustimmte.
: Spaeter kam sie, ohne etwas zu sagen, wieder zurueck zu dem Aussichtspunkt.
: Am naechsten Tag habe ich dann eine riesige Macke an einer Ecke meines Laptops gesehen. Als ich sie darauf angesprochen habe, hat sie dann zugegeben, dass ihr der Laptop runtergefallen sein, sie aber dachte, dass nichts passiert ist. Das ganze ist passiert, da der Reissverschluss der Laptop-Tasche nicht komplett geschlossen war und der Laptop an der Seite rausgerutscht ist, als sie ihn aus dem Kofferraum genommen hat.
: Jedenfalls habe ich dann in einem Apple-Store gefragt, wie hoch der Schaden in etwa ist und ob es sich evtl. um einen Garantie-Fall handeln wuerde. Der Schaden betrug geschaetzte 1.000 US-Dollar - ein Garantie-Fall war es natuerich nicht.
: Dann habe ich nach langem hin und her diese Freundin gebeten ihre Versicherung (eine Art Reiseversicherung fuer den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes) anzurufen, um zu erfragen, ob selbige fuer den entstandenen Schaden aufkommt. Die Versicherung wuerde den Schaden nicht uebernehmen, sagte sie mir.
: Kurze Zeit spaeter war dann auch mein Auslandsaufenthalt zu Ende und ich bin wieder zurueck nach Deutschland. Sie ist noch einige Monate laenger in den USA geblieben und wir haben ausgemacht, dass sie sich um die Sache kuemmert, sobald sie in Deutschland ist.
: Zurueck in Deutschland habe ich mich dann, nachdem ich von meinem Heimatdorf in Niedersachsen nach Frankfurt am Main gezogen bin um einen Kostenvoranschlag fuer den entstandenen Schaden gekuemmert und ihr im Januar 2006 die Schaden-Summe per E-Mail mitgeteilt - 1.088,02 EURO. Daraufhin hat sie sich nicht mehr bei mir gemeldet und den Kontakt komplett abgebrochen. Da ich nur ihre E-Mail-Adresse hatte konnte ich mich leider nicht telefonisch an sie wenden, bis ich dann irgendwann ueber eine andere Freundin an Strasse, Hausnummer und Ort von ihr gekommen bin und somit auch ihre Telefonnummer herausbekam. Nun habe ich mich (September 2006) telefonisch bei ihr gemeldet, um ueber die ganze Sache zu sprechen. Sie sagte, sie wuerde versuchen, ob sie bei ihrer deutschen Versicherung irgendwas erreichen kann, ansonsten aber auf keinen Fall etwas zahlen. Sie behauptet auch, dass es ja gar nicht ihre Schuld gewesen waere, da ich ja den Reissverschluss nicht richtig geschlossen habe.
: Aber worauf ich eigentlich hinaus will: Gibt es jetzt fuer mich noch irgendeine Moeglichkeit, den entstandenen Schaden doch noch erstattet zu bekommen oder seht ihr da gar keine Chance?
: Mir ist auch klar, dass ich mich ziemlich daemlich verhalten habe, weil ich darauf vertraut habe, dass diese "Freundin" sich auch tatsaechlich darum kuemmert und dann in Deutschland nicht strikt auf mein Geld beharrt habe, bzw. die Sache ein wenig habe einschlafen lassen.
: Also, wie stehen meine Chancen?
: Vielen Dank im Voraus,
: Bjoern.

Das ist ja ein langer Beitrag. Selbst wenn die junge Dame eine Haftpflichtversicherung hätte. so würde diese dann bei Ihnen eine Mitschuld gem. § 254 BGB sehen. Fraglich ist, ob Sie nicht die Hälfte des Betrages vor Verjährung einklagen sollten. Es kommt auf die genauen Umstände an, wer schuld an dem Schaden ist. Es könnte passieren, dass die Junge Dame dann einen Zeugen benennt. Oft wird auch bei Gefälligkeiten ein stillschweigender Haftungsausschluß angenommen, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat. Insgesamt wenig erfreulich.




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