Re: Verfällt Unfallversicherung bei Nichtbezahlung der Beiträge ?


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Abgeschickt von RA u. FA f VersR Falk Newi Cottbus am 12 Oktober, 2006 um 18:52:54

Antwort auf: Verfällt Unfallversicherung bei Nichtbezahlung der Beiträge ? von Peter Seubold am 12 Oktober, 2006 um 18:16:41:

: Bei mir war es vor kurzen meiner Unfallversicherung nicht möglich den monatlichen Beitrag per Lastschrift einzuziehen, weil auf meinem Konto nicht ausreichend Deckung vorhanden war. Jetzt habe ich eine schriftliche Mahnung der Versicherungsgesellschaft erhalten, wegen Nachzahlung des Beitrages. Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlen würde ? Erlischt dann meine Versicherung, oder wie läuft es dann ab ? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu helfen könnte.

Sehr geehrte Damen und Herren

Üblicherweise gelten bei nicht rechtzeitiger Zahlung die Bestimmungen der §§ 38 f. VVG. Entscheidend ist, ob es sich um eine Erstprämie (§ 38 VVG) oder eine Folgeprämie (dann § 39 VVG) handelt.

Ich unterstelle, daß Sie mit einer Folgeprämie in Verzug sind. Damit erlischt nicht der Versicherungsvertrag, der Versicherer wird aber unter Umständen im Versicherungsfall leistungsfrei, er kann den Vertrag darüber hinaus ohne Kündigungsfrist kündigen, § 39 Abs. 3 VVG.

Leistungsfreiheit tritt aber nur ein, wenn der Versicherer unter Beachtung der Belehrungspflicht qualifizert mahnt, der Versicherungsfall nach Fristablauf eintritt und zu dieser Zeite tatsächlich Zahlungsverzug voriegt.

Dies muß aber speziell im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Falk Newi
Cottbus

http://www.cbh.de/article7327-1956.html




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