Re: Schaden durch umstürzenden Baum


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Abgeschickt von Dennis Schröder am 24 Oktober, 2006 um 14:28:57

Antwort auf: Schaden durch umstürzenden Baum von Kateline am 20 Oktober, 2006 um 15:50:36:

: Hallo Forum,
: fällt ein umstürzender kranker Baum unter meine Hauseigentümerhaftpflichtversicherung hinsichtlich des Schadens an Nachbars Garage und hinsichtlich unseres eigenen Schadens in den Bereich meiner Wohngebäudeversicherung ?
: Vielen Dank für paar Infos..........

Also...sofern dem Versicherten ein Verschulden nachzuweisen ist (Sicherungspflicht nicht erfüllt...also z B. nicht kontrolliert ob der Baum morsch ist etc.) so ersetzt der Haftpflichtversicherer den Zeitwert der Garage des Nachbarn auf Grundlage des § 823 BGB. Trifft den Hauseigentümer kein Verschulden so Zahlt die Versicherung nicht, da dies Ansprüche des Nachbarn nicht gerechtfertigt sind. In einem soclhen Fall würde die Haftpflichtversicherung den Schaden versuchen abzuwehren.

Der Schaden an dem Gebäude wäre nur versichert sofern der Baum aufgrund einer versicherten Gefahr (in diesem Falle realistisch wäre ein STURM) auf die versichert Sachen (das Gebäude) eingewirkt hat und dies dadurch beschädigt wurde.

Sollte der Baum durch den Befall einer Krankheit umstürzen und das Haus beschädigen so wäre dies laut den meisten gängigen Bedingungen nicht versichert.





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