Abgeschickt von Tim am 06 November, 2006 um 21:36:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage bezüglich einer Versicherungsangaben.
Wenn ich bei der Versicherung die maximale Höchstgeschwindigkeit von 120 Festlege (Haftpflicht eines Motorrads) und eine Person dieses Motorrad fährt, er aber nur die Erlaubnis hat höchsten 80kmh zu fahren, würde die Versicherung bei einem solchen Fall zahlen, wenn diese Person in einem Unfall verwickelt wäre?
Mit freundlichen Grüßen,
Tim
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