Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung


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Abgeschickt von Arno am 13 November, 2006 um 13:06:14:

Hallo an Alle

Ich habe folgende Frage:
Muss mich ein Versicherer darauf hinweisen wenn er den Beitrag erhöht, dass ich ein Sonderkündigungsrecht nach VVG §31 habe?

Wenn er muss und hat dies versäumt, kann ich dann auch noch später kündigen?

Schönen Gruß

Arno



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