Re: Widersruchs-oder Rücktrittsrecht nach §§5a,8 VVG in der LV


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Abgeschickt von Master am 24 November, 2006 um 13:23:45

Antwort auf: Re: Widersruchs-oder Rücktrittsrecht nach §§5a,8 VVG in der LV von merapi am 18 Februar, 2005 um 19:34:10:

Herzlichen Glückwunsch. hier kann der VN seine Betrugsmöglichkeiten voll ausschöpfen. Der VR ist meist nicht in der Lage zu beweisen, dass er dir die Verbraucherinformationen versandt hat, da dies nicht als Einschreiben gemacht wird. Es gibt zwar auch Fälle wo der Rücktritt berechtigt ist. Doch die meisten (so lehrt es mich die Praxis) sind nur Ausnutzer der Rechtslage. Hoch Lebe Deutschland.



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