Beitragsfreistellung oder Kündigung?!?


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Abgeschickt von Jack am 21 Januar, 2007 um 14:14:04:

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2001 eine Kaptialbildnende-LV mit BUZ abgeschlossen. Diese wurde nach 2 Jahren in eine Direktversicherung umgewandelt. Als ich den Arbeitgeber gewechselt habe, wurde die Police auf mich umgeschrieben. Die Folgebeiträge habe ich nicht bezahlt. Nun habe ich ein Schreiben vom Versicherer erhalten, worin steht, dass meine Police beitragsfrei gestellt wird, bzw. nach VVG 39 gekündigt wird.

Meine Frage: Kann ich den Rückkaufswert verlangen? Da ich bei einer Internetsuche darauf gestoßen bin, dass in Einzelfällen von einer Beitragsfreistellung abgesehen wird, wenn nach versicherungsmathematischen Gründen keine Mindestversicherung vorliegt.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Euer Jack



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